Seit Januar müssen Online-Händler gemäß der ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) einen Link im Impressum einbinden, der auf die Online- Streitbeilegungsplattform der EU verweist.
Jeder Online-Händler, der Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge mit Konsumenten anbietet muss ab dem 09. Januar 2016 diesen Link zur Verfügung stellen. Dadurch sollen Streitigkeiten im Online-Handel außergerichtlich geklärt werden.
Das Problem ist nur:
Diese Plattform existiert noch nicht. Diese wird, wie die EU mitteilt, erst Mitte Februar in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Nur weil die Plattform noch nicht existiert, ist der Online Händler nicht automatisch von seiner Pflicht befreit. Er muss jedoch trotzdem auf die Streitbeilegungsplattform der EU hinweisen.
Online-Händler sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und den Link nach Bekanntgabe veröffentlichen.